Die Vertretung Ihrer Interessen ist ein demokratisches Grundrecht!
Alle Lehrer/innen und Verwaltungsangestellten können dieses Recht wahrnehmen:
Als Beschäftige/r an den Münchner Volksschulen im Bereich des Staatlichen Schulamtes können Sie daher auch jederzeit die Dienste Ihrer Personalvertretung in Anspruch nehmen.

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